Versicherungsbedingungen

Information für Mieter zur Maschinenversicherung (fahrbar)
der Horst Martin GmbH & Co. KG, 63505 Langenselbold
Anfragen

Versicherte Gefahren und Schäden

Versichert sind Beschädigung und Zerstörungen (Sachschäden) durch ein unvorhergesehenes Ereignis z. B. durch:

– Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
– Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
– Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
– Kurzschluss, Überspannung, Überstrom
– Brand, Blitzschlag, Explosion
– Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung
– Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub

1.2. Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes.

Als Versicherungsort gilt die Bundesrepublik Deutschland.

1.3. Die vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt pro Gerät und Schadensfall

– Gruppe A: Geräte bis 5,5 t Grundgewicht € 500,00
– Gruppe B: Geräte ab 5,6 t Grundgewicht € 1.500,00
– Bei Einsatz im Abbruch, im Recycling, im Mehrschichtbetrieb oder anderen besonders gefahrgeeigneten Einsätzen gelten jeweils die doppelte Selbstbehalte je Schadenfall
– Bei Abhandenkommen durch Entwendung (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub) gilt ein Selbstbehalt von:

Gruppe A: 2.000 €
Gruppe B: 6.000 €
– Glasbruch- und Reifenschäden sind von der Versicherung ausgenommen

Nicht versicherte Schäden und Gefahren

2.1. Nicht versichert sind Schäden z. B. durch

– Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
– durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive oder chemische Substanzen
– durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und bekannt
sein mussten.
– betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung
– korrosive Angriffe oder Abzehrungen
– übermäßiger Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstigen Ablagerungen
– durch zwangsläufige, sich dauernd wiederholende Einflüsse des bestimmungsgemäßen
Einsatzes
– Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage

2.2. Nicht versicherte Sachen sind:

– Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
(z. B. Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen und Einsätze, Kontaktmassen, Katalysatoren,
Kühl-, Reinigungs- und Schmiermittel sowie Öle)
– Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen
– Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern im Rahmen eines darauf gerichteten Gewerbes oder von Personen dienen

3. Haftungseinschluss

Nur gegen Schäden, die sie infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an anderen Teilen der versicherten Sachen erleiden sind versichert.

– Werkzeuge aller Art, z. B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, Zähne, Schneiden und
Schleifscheiben
– Transportbänder, Raupen, Kabeln, Stein- und Betonkübel, Ketten, Seile, Gurte, Riemen,
Bürsten, Kardenbelägen und Bereifungen

4. Schadenabwicklung

Jeder Schadenfall ist unverzüglich schriftlich der Fa. Horst Martin GmbH & Co. KG, Birkenweiherstraße 15,
63505 Langenselbold (Tel. 06184 / 9279-0, Fax 06184 / 2548) zu melden.

Schäden durch Straftaten, z. B. Diebstahl, Brandstiftung sind gleichzeitig unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

>> Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind die Angaben im Versicherungsschein. <<